13.11.2024 |
11.09.06
Keine Öffnung von Autowaschanlagen am Sonntag Kategorie:
Na Kirche im 21. Jahrhundert Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag haben das Öffnen der Autowaschanlagen an Sonntagen ab 12.00 Uhr in das Ermessen der Kommunen gestellt. Derzeit entscheiden diese bereits auf Antrag über die Freigabe und damit über eine weitere Einschränkung des Sonntagsschutzes.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat sich mit dem beigefügten Argumentationsblatt dagegen entschieden. Sollten wir nicht vor Ort aktiv gegen die Öffnung der Autowaschanlagen im Sinne des Sonntagsschutzes tätig werden? In den Städten und Gemeinden sollten Pfarrer, Pfarrgemeinderäte, Kirchenverwaltungen und Verbände mit wachsamen Augen beobachten, ob, wann und von wem ein entsprechender Antrag für eine Behandlung im Stadt- oder Gemeinderat gestellt wird.
Weitere Argumente und Ideen zum Sonntagsschutz finden Sie hier. |