13.11.2024 |
19.02.06
Am Bedürfnis der Gemeinden vorbei Kategorie:
Na Pfarrgemeinde - Gemeindezusammenlegungen Einige Anfragen zu aktuellen Entwicklungen im Bistum Würzburg
Predigtverbot Ist das rigorose Predigtverbot für Laien in der Messe nicht eine "elitär gespaltene" Auffassung von Kirche? Haben denn etwa Predigten nichtgeweihter Theologen/innen oder Glaubenszeugnisse anderer Christen während der vergangenen dreißig Jahre eher zerstört als aufgebaut? Bei aller Berücksichtigung der Einheit von Wort und Sakrament: Widerspricht nicht eine legalistische und ans Magische grenzend gehandhabte Predigtregelung deutlich dem Geist Jesu? Und nicht zuletzt: Welcher Geist treibt wohl einen Bischof, der Verantwortung dafür trägt, dass Verkündigung des Gotteswortes geschieht ("sei es gelegen oder ungelegen"! 2 Tim 4,2), wenn er für gut heißt: Dass, wenn ein Zelebrant aus Alters- oder Gesundheitsgründen gehindert ist zu predigen, dann eine "Lesepredigt eines anderen Priesters" vorgetragen wird; widrigenfalls "muss (sic!) die Predigt entfallen"? - ?!
Wortgottesdienst (am Sonntag) Nehmen Verantwortungsträger einer Ortskirche Gemeindeleben - insbesondere in ländlichen Gemeinden - überhaupt noch ernst, wenn solche sonntäglichen gottesdienstlichen Zusammenkünfte am Wohnort fast schon um jeden Preis (unrealistischer "Messtourismus"; wo bleiben z.B. die nicht mehr so mobilen Älteren?!) vermieden werden sollen? Werden dabei nicht gemeinschaftsstiftende Strukturen vor Ort unklug zerstört? Und stellt nicht die Begriffsumwandlung von Wortgottesdienstleitern zu "Gottesdienstbeauftragten" ebenfalls heraus, wer in der Kirche allein das Sagen hat (haben soll)? Laien können demnach allenfalls beauftragt werden, etwas wahrnehmen, zu leiten haben sie nichts. Werden bereite Laien, die im zivilen Leben höchste (Leitungs-)Verantwortung tragen, in der Kirche nicht schlichtweg entmündigt?
Pfarrbeauftragte Ist es nicht zutiefst unehrlich, wenn Laien (zumeist solche im pastoralen Dienst), die die gesamte Verantwortung für das Leben einer Gemeinde aktiv wahrnehmen (von der Sakramentenspendung abgesehen, von jeglicher Sakramentenvorbereitung schon nicht mehr!), nur noch "Ansprechpartner" genannt werden sollen? Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur ein Nichternstnehmen dessen, was Delegation meint (letztlich ist es eine solche), vielmehr ist es auch Etikettenschwindel! Kommt es da nicht zur Kollision mit dem Gebot der Wahrhaftigkeit?
Fazit Mag all das (und vielleicht noch so manches mehr an Restriktionen, die möglicherweise bevorstehen, z.B. Umgang mit den Räten, ...) im kirchlichen Recht begründet sein oder vielmehr: Mögen alle diese Maßnahmen oberhirtlicher Einschränkungen ausschließlich mit dem Kirchenrecht ("für die Gesamtkiche geltende Bestimmungen") begründet werden, sie führen alle am pastoralen Bedürfnis der Gemeinden vorbei und somit vorbei am Leben!
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