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"Wir wollen einen Raum des Vertrauens und der Kommunikation finden, um
kirchenpolitische und theologische, aber auch gesellschaftliche und
politische Konflikte aufzugreifen und zu diskutieren."

Aus der Gründungserklärung des MK

11.10.2024

Selbstverständnis und Geschäftsordnung

Stand: 12/01

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A 1: Name
A 2: Organe
A 3: Mitgliedschaft
A 4: Selbstverständnis
A 5: Zielsetzung

B 1: Mitglieder
B 2: Mitgliederversammlung
B 3: Regionalgruppen
B 4: Leitungsteam
B 5: Fördermitglieder
B 6: Finanzen


A 1: Name
Nach dem Ort der ersten Überlegungen zu diesem Kreis und der Gründungsversammlung trägt die Gemeinschaft den Namen »Münnerstädter Kreis« (im Folgenden »MK« genannt). Der »MK« versteht sich als Solidaritätsgemeinschaft, d.h. als Gemeinschaft gegenseitigen Beistands und gegenseitiger Ermutigung.

A 2: Organe
Organe des Münnerstädter Kreises sind das Leitungsteam, die Regionalgruppen und die Mitgliederversammlung. Näheres regelt die Geschäftsordnung (siehe unter B).

A 3: Mitgliedschaft
Mitglieder des Kreises sind die Personen, die bei der Gründungsversammlung ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, sowie weitere in der Zwischenzeit beigetretene Personen. Sie werden in einer Mitgliederliste beim Leitungsteam geführt. Weiterhin ist eine Mitgliedschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung an das Leitungsteam oder die Regionalgruppe möglich.

A 4: Selbstverständnis
Das Selbstverständnis des »MK« ergibt sich aus der Freude und der Sorge um die wirksame und glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums Jesu an die Menschen unserer Zeit. Wir wissen uns den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode der Bistümer Deutschlands verpflichtet und möchten die »Evangelisierung in der Welt von heute« konkret in unserer Ortskirche, der Diözese Würzburg verwirklichen. Daraus ergibt sich für uns eine notwendig theologische, pastorale und spirituelle Haltung:
* Wir wollen kirchliche Tradition und einzelne Entwicklungen, mit denen wir in Kirche
und Gesellschaft konfrontiert sind, betrachten (SEHEN),
* sie auf der Grundlage und aus der Perspektive des Evangelium beleuchten
(URTEILEN) und
* entsprechende Schritte tun (HANDELN).
Dabei verstehen wir uns selbst als Lernende, die in Gesprächsbereitschaft und Offenheit unterwegs sind. Wir wissen, dass die Kirche Jesu Christi in ihrer konkreten Gestalt steter Erneuerung bedarf.

A 5: Zielsetzung
Weil alle Erneuerung und Veränderung zum Guten vom Geist Jesu ausgeht und getragen wird, geht es uns darum:
- für Mitwirkung, Mitverantwortung und Mitentscheidung aller in der Kirche einzutreten;
- Erfahrungen auszutauschen (Wie geht es uns in unserer Arbeit? Wo sehen wir Chancen, wo Schwierigkeiten? Wie sieht unser Selbstverständnis aus?);
- den Dialog zwischen den verschiedenen kirchlichen Gruppierungen zu fördern (z.B. in der Seelsorge Tätige aus den verschiedensten Berufsgruppen, verfasste Gremien der Diözese und andere engagierte ChristInnen);
- Prozesse der Erneuerung zu artikulieren (z.B. Firmalter, Jugendarbeit, Frauen in der Kirche, Laien, Ökumene);
- einen Raum des Vertrauens und der Kommunikation zu finden, um kirchenpolitische und theologische, aber auch gesellschaftliche und politische Konflikte aufzugreifen und zu diskutieren;
- die Lebensgemeinschaft Kirche zu erneuern (Was können wir tun, damit wir und Andere die Kirche als Heimat erfahren?);
- Glaubens- und Lebenserfahrungen auszutauschen unter Achtung der je eigenen Spiritualität und Glaubensgeschichte, und
- sich bei Allem mit dem lebendigen Wort Gottes auseinander zu setzen.

Um diesen Zielen nach zu kommen, bedient sich der »MK« in seiner Arbeitsweise (Mitgliederversammlung, Regionalgruppen und Leitungsteam) aktueller Stellungnahmen, Presse-Erklärungen, Studientage, Klausuren und öffentlicher Veranstaltungen. Die Initiative dazu kann jedes Mitglied ergreifen, die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit hat die jeweilige Gruppe.


B 1: Mitglieder
Mitglied im »MK« kann werden, wer unter den in A 3-5 genannten Voraussetzungen regelmässig in einer Regionalgruppe mitarbeiten möchte. Dem schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft müssen die Mitglieder einer Regionalgruppe oder das Leitungsteam stattgegeben haben. Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten freiwilligen Austritt oder wegen Ausschlusses durch Beschluss in der Mitgliederversammlung.

B 2: Mitgliederversammlung
Wenigstens einmal jährlich treffen sich die Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung, die mindestens vier Wochen vorher mit einer vorläufigen Tagesordnung schriftlich vom Leitungsteam einberufen wird. Eine MV muss ebenso einberufen werden, wenn dies ein Drittel der Mitglieder vom Leitungsteam verlangt.
Anträge sollen nach Möglichkeit zwei Wochen vor der Versammlung dem Leitungsteam schriftlich vorliegen, können aber auch zu Beginn der MV in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Das Leitungsteam leitet die MV.
Die MV ist beschlussfähig, wenn eine ausreichende Anzahl Mitglieder anwesend ist; die Feststellung darüber trifft die MV zu Beginn.
Beschlüsse in der MV werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Abstimmungen erfolgen offen durch Handzeichen; wird Antrag auf schriftliche/geheime Abstimmung gestellt, wird diesem stattgegeben.
Werden auf einer MV nicht alle Tagesordnungspunkte oder Anträge behandelt oder zu einem Ergebnis geführt, werden sie auf der nächsten MV vordringlich angesetzt.
Beschlüsse über Selbstverständnis und Geschäftsordnung des »MK«, über Mitglieder, sein Vermögen oder seine Auflösung sind nur möglich, wenn Anträge dazu mit der Einladung zur MV versandt werden. Sie müssen in der MV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden gefasst werden.

B 3: Regionalgruppen
Neben den MV treffen sich die Mitglieder des »MK« in Regionalgruppen, die nach Möglichkeit im Abstand von sechs bis acht Wochen zusammen kommen. Dazu werden aus den Mitgliedern Regionalgruppen gebildet, soweit es die personellen Bedingungen zulassen. Die Regionalgruppen wählen eine/n Sprecher/in und arbeiten weitgehend selbstständig in den Anliegen des »MK«.

B 4: Leitungsteam
Das Leitungsteam des »MK« besteht aus bis zu drei von der MV aus den Mitgliedern gewählten Personen sowie den jeweiligen SprecherInnen der Regionalgruppen. Es vertritt den »MK« nach aussen und führt seine Geschäfte, gibt in der MV Rechenschaft über seine Tätigkeit (über die MV hinaus) und die Kassenführung. Das Leitungsteam wird jährlich neu auf einer MV nach den allgemein gültigen Wahlordnungen gewählt.

B 5: Fördermitglieder
Fördermitglieder bejahen Selbstverständnis und Zielsetzung des »MK« und unterstützen ihn durch einen finanziellen Beitrag. Fördermitglieder werden in einer eigenen Liste geführt. Die Entscheidung über den Status als Fördermitglied trifft das Leitungsteam nach Rücksprache mit der betreffenden Person.

B 6: Finanzen
Die Mitglieder des »MK« verpflichten sich zu einer jährlichen Beitragszahlung, die per Einzugsermächtigung erhoben wird und deren Höhe die MV festlegt. Der Beitrag kann in bestimmten Fällen (für Studenten, Familienmitglieder, Senioren usw.) vermindert werden. Über die Einnahmen und Ausgaben erstellt ein von der MV gewähltes und beauftragtes Mitglied einen Kassenbericht, der einmal jährlich auf einer MV vorzulegen ist. Bei Auflösung des »MK« fällt das vorhandene Vermögen an einen ausgewählten gemeinnützigen Verein mit ähnlicher Zielsetzung.